SÄCHSISCHE CORONA-SCHUTZVERORDNUNG VEREINFACHEN!

Die sächsische Corona-Schutzverordnung vom 5.3.2021 umfasst 25 Seiten, mit Begründungen gar 46 Seiten! Dazu kommt die mitgeltende Anordnung von Hygieneauflagen mit 21 Seiten und zeitnah werden die Bürger noch mit einem dazugehörigen Bußgeldkatalog ausgestattet.

Viele Seiten, die wohl kaum einer noch lesen mag. So ist das wohl, wenn versucht wird, allen beteiligten „Experten“ gerecht zu werden und denjenigen, die das dann im täglichen Leben umsetzen müssen, kein Gehör geschenkt wird.

So werden etliche Forderungen aufgestellt und den normalen Bürgern aufgebürdet, die gar nicht erfüllbar sind. Zum Beispiel: Tagesaktuelle Schnelltests für alles Mögliche[1], die darüber hinaus eine sehr hohe Fehlerquote haben können[2]. Aber wo sollen die Schnelltests so schnell herkommen? Wer bezahlt die (ca. 5-7 EUR je Test)? Wer führt sie durch und wer beurteilt das Testergebnis? Wie wird gesichert, dass die gesundheitssensiblen Daten nicht missbraucht werden?

Dazu entsteht durch die Verordnung eine unkalkulierbare, allgemeine Unsicherheit, wann überhaupt wer und was bei welcher Inzidenz (100, 50 oder 35) in Stadt, Kreis oder Land schließlich mit welchen Maßnahmen  („Click&Meet“, Besucher je m2, Schnelltests, usw.) öffnen darf. Heute auf, morgen zu. Heute so, morgen anders. Personal und Lieferanten stehen 24 Stunden an 7 Tagen in Bereitschaft!

Für alle Bürger, Schulen, Vereine und Unternehmen, die sich stets bemüht haben, entstehen nun nicht mehr mit gesunden Menschenverstand planbare Öffnungs-, Einschränkungs- und Wiederöffnungs-Szenarien. Das Resultat wird sein, dass viele sich nicht mehr darum kümmern und eigene Wege gehen. Illegale Öffnungen, Schwarzarbeit und Treffen im Verborgenen werden Tür und Tor geöffnet und die Akzeptanz der Bevölkerung schwindet weiter.

Nicht nur, dass Sachsen eine völlig unverständliche Corona-Schutzverordnung liefert, auch die Bewältigung der Corona-Krise erscheint nicht wirklich dem Anlass entsprechend. Schleppende Impfungen, unverbrauchte Impfdosen und ewige Diskussionen, wer überhaupt wann und wie impfen darf, sind Sinnbild eines verfehlten Krisenmanagements. Planmäßig öffnen alle Schulen am 15.3. wieder. Wo sind beispielsweise die Luftfilter und die Impfungen für alle Lehrer? Was wurde während des Lockdowns konkret getan? Baden-Württemberg bietet z.B. seit Ende Februar ALLEN Lehrern eine Impfmöglichkeit, Sachsen redet bisher nur über eine mögliche Erweiterung der Impfprioritäten.

Zu guter Letzt fragen wir uns, welche Priorität eigentlich Kinder und Jugendliche haben? Das Top-Thema der letzten Wochen waren Friseure, jetzt Baumärkte und Einzelhandel. Gut, jetzt dürfen auch wieder mehr Kinder (vorerst) in Betreuung und Wechselunterricht. Einige dürfen wieder zum kontaktfreien Sport im Freien. Aber nicht alle, weil – ja warum eigentlich? In Sachsen-Anhalt z.B. dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ab 08.03. im Freien wieder gemeinsam Sport machen – in Gruppen mit bis zu 20 Personen. Ab 18 Jahren dann in Gruppen bis 5 Personen. In Sachsen nur Kinder bis 14 Jahren, ältere Kinder und Erwachsene sind vorerst ausgeschlossen. Nun gibt es nicht wenig Mannschaften, die aus 13 – 16-jährigen Kindern und Jugendlichen bestehen. Was sagen wir den 15 bis 17 jährigen nach fast 4 Monaten Lockdown und Ausschluss vom Leben? Leider seid ihr die letzte Priorisierungsgruppe?!

Die aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung ist daher aus unserer Sicht ein unstimmiges Kompromisspapier – wobei dies kein Kompromiss aus Risiko und Leben zu sein scheint, sondern eher ein rein politischer. Die Verordnung ist praxisfern und sorgt eher für Kopfschütteln als für Akzeptanz, falls sich die 46 Seiten überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Bürgern durchliest. Wir fordern daher die Überarbeitung der Verordnung. Im Juni 2020 haben verständliche 6 Seiten gereicht, was am Ende insgesamt erfolgsversprechender erscheint, als jeden Lebensbereich umfassend und dennoch praxisfern mit vielen unverständlichen Paragrafen regeln zu wollen.

 

[1] Tagesaktuelle Schnelltests für Besucher in Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Musik- und Kunstschulen sowie Tanzschulen; kontaktfreien Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen; für Sitzen in einem Gastronomiebetrieb im Außenbereich Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch; zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen, von Fahrschulen (jeden Tag!), Bootsschulen, Flugschulen sowie vergleichbaren Einrichtungen und die Schülerin oder den Schüler von Musikschulen sowie Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen; Arbeitgeber müssen Ihren Angestellten mindestens einmal pro Woche einen Schnelltest anbieten.

 

[2]  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_PDF.pdf?__blob=publicationFile